Ghostwriting, Lektorat & Plagiatsprüfung - inwiefern sind die Leistungen legal?


Ghostwriter schreibt die Arbeit auf Laptop im Büro
Inhaltsverzeichnis
  1. Ghostwriting, Lektorat & Plagiatsprüfung - inwiefern sind die Leistungen legal?
  2. Mache ich mich durch einen Ghostwriter strafbar?
  3. Ghostwriting-Agenturen sind legal
  4. Sind Lektorate wirklich 100%ig legal?
  5. Darf ich meine wissenschaftliche Arbeit auf Plagiate prüfen?

Viele Studenten brauchen beim Verfassen ihrer wissenschaftlichen Arbeiten Hilfe und fragen sich dabei, ob sie einen Ghostwriter für ihre Hausarbeit oder Lektor sowie Plagiatsprüfung buchen können, ohne sich dabei strafbar zu machen. Die komplexe Frage versuchen wir in unserem Beitrag zu beantworten. Jede dieser Leistungen muss dabei separat analysiert werden, weil die rechtlichen Grundlagen in diesem Fällen grundsätzlich unterschiedlich sind.


Mache ich mich durch einen Ghostwriter strafbar?


Das Ghostwriting, also z. B. das Verfassen von Texten (das Ghostwriting ist selbstverständlich auch in vielen anderen Bereichen möglich, auch z. B. im Falle von Musik) im Auftrag des Kunden und mit seinen mehr oder weniger genauen Vorgaben ist absolut legal. So kann der Kunde einen Themenvorschlag, eine Forschungsfrage, eine Gliederung, eine Literaturrecherche, eine Haus-, Seminar-, Projekt-, Bachelor-, Masterarbeit oder sogar eine Dissertation zu einem bestimmten Thema bei einem Ghostwriter oder bei einer Ghostwriting-Agentur problemlos bestellen. Der vom Ghostwriter verfasste Text darf jedoch nur als Vorlage, also eine Art „Musterlösung“ genutzt werden. Er darf in keinem Fall als eigener Text bei der Hochschule oder Universität eingereicht werden, zumal die Person, die den Text abgibt, in vielen Fällen eine Eigenständigkeitserklärung unterschreiben muss, Damit  bestätigt die Person mit der eigenen Unterschrift, dass sie den Text selbständig und ohne fremde Hilfe verfasst hat. Wer dagegen verstößt, kann sich strafbar machen.


Ghostwriting-Agenturen sind legal


Das Ghostwriting als Dienstleistung ist allerdings auf jeden Fall legal, wovon bereits vorhandene rechtskräftige Urteile zeugen, beispielsweise das von OLG Düsseldorf oder das von OLG Frankfurt. Man darf auch wissenschaftliche Arbeiten zum Verkauf anbieten. Der Kauf einer wissenschaftlichen Arbeit oder das Nutzen von Dienstleistungen im Bereich des Ghostwritings ist aus rechtlicher Sicht grundsätzlich erlaubt, weil die Bestellung eines Textes zu einem bestimmten Thema nicht unbedingt mit dem einreichen dieses Textes als eigenes Textes identisch sein muss.


Sind Lektorate wirklich 100%ig legal?


Eine viel kompliziertere Situation gibt es bei Lektoraten. Viele Anbieter nutzen die Unwissenheit der Kunden und bezeichnen als Lektorat nur eine Leistung, die nicht mit dem Fachlektorat identisch ist. Die meisten Lektorate auf dem Markt sind im Grunde genommen keine Fachlektorate, sondern aus fachlicher Sicht einfach als Korrektorate zu bezeichnen, weil sie nur die sprachliche Korrektheit (grammatische und orthografische Fehler) berücksichtigen. Die fachliche Korrektheit, also z. B. der rote Faden, die richtige und konsistente Verwendung der Fachbegriffe, die inhaltliche Richtigkeit sowie die Klarheit der Aussagen bleiben bei vielen Lektoraten unberücksichtigt. Nur bei wenigen professionellen Anbietern wird das Lektorat von Lektoren übernommen, die sich in einem bestimmten Fachgebiet auskennen und die auch aus diesem Grund imstande sind, tatsächlich ein fachliches Lektorat durchzuführen und dem Kunden mögliche Lösungen vorzuschlagen. Bei einem solchen fachlichen Lektorat dürfen die Hinweise des Lektors berücksichtigt werden, jedoch die Übernahme seiner Formulierungen ist nicht zulässig.


Darf ich meine wissenschaftliche Arbeit auf Plagiate prüfen?


Die Plagiatsprüfungen sind dagegen immer und ohne Ausnahmen legal. Erstens erfährt nur der Kunde das Ergebnis der Plagiatsprüfung (und nicht die Universität oder die Hochschule). Zweitens ist es eine Möglichkeit für den Kunden, sich vor eventuellen Plagiatsvorwürfen zu schützen. Es kann nämlich jedem passieren, dass er eine Textstelle übernimmt, ohne es beabsichtigt zu haben, beispielsweise wenn man die jeweilige Textstelle in den eigenen Text reinkopiert und dann vergisst, sie entsprechend zu kennzeichnen. Da Plagiate in wissenschaftlichen Texten verboten sind, kann sogar nur eine übernommene und nicht entsprechend gekennzeichnete Textstelle nach dem Einreichen des Textes auch schwerwiegende Folgen haben – abhängig von der Universität. In diesem Sinne ist es zu eigener Absicherung ratsam, den Text immer auf Plagiate überprüfen zu lassen.