Hast du für den Ernstfall vorgesorgt? Nein? Dann wird es höchste Zeit!
Warum brauchst du Vorsorge?
Wer jung ist, hält sich häufig für unverletzlich. Und wer beschäftigt sich schon gerne mit unbequemen Szenarien? Das macht nicht nur keinen Spaß – mit Studium, Nebenjob & Co. hast du wahrscheinlich sowieso schon genug zu tun. Doch nimm dir einen Augenblick und frage dich: Weißt du wirklich, was in der Zukunft passiert? Bist du dir 100% sicher, dass du keinen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit haben wirst?Kein Mensch ist vor solchen Schicksalsschlägen sicher:
Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung sind Eltern oder Verwandte nämlich nicht automatisch vertretungsbefugt. Wenn du deine Vorsorge nicht regelst, überlässt du potenziell lebensentscheidende Fragen anderen Menschen – in vielen Fällen bestellt das Betreuungsgericht sogar einen gesetzlichen Betreuer. Dann kümmert sich ein völlig fremder Mensch um dein Leben!
Wenn du das nicht möchtest, brauchst du nur zwei Dokumente: Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Beide Vorsorgedokumente stellen wir dir nun ausführlich vor.
1. Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist das vermutlich wichtigste Vorsorgedokument in Deutschland. Worum geht es dabei? In einer Patientenverfügung kannst du genau festlegen, wie du behandelt oder nicht behandelt werden möchtest. Wie stehst du beispielsweise zur künstlichen Ernährung über eine PEG-Sonde? Möchtest du unter jeden Umständen so lange wie möglich am Leben gehalten werden? Oder bevorzugst du vielleicht Lebensqualität statt eine Lebensverlängerung um jeden Preis?Solche und weitere Fragen kannst du in einer Patientenverfügung klären. Wenn dann etwas Schlimmes passiert und du beispielsweise nach einem Autounfall im Krankenhaus landest, behältst du trotzdem Selbstbestimmung – denn deine Wünsche hast du bereits vorher in deiner Patientenverfügung festgelegt. Eine wirksame Patientenverfügung ist für jeden Arzt seit 2009 rechtlich bindend. Wer sich nicht dran hält, landet vor Gericht!
Mehr Informationen zur Patientenverfügung findest du außerdem im Ratgeber von Patientenverfügung.digital
Tipp: Sprich mit deiner Familie über die Patientenverfügung. Deine engsten Angehörigen oder Freunde sollten wissen, dass du eine Patientenverfügung verfasst hast – und wo diese im Ernstfall zu finden ist.
Woher bekommst du eine Patientenverfügung?
Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die dir beim Erstellen einer Patientenverfügung helfen. Viele davon kosten Geld und sind etwas kompliziert – Patientenverfügung.digital ist ein neuer Service, der das Erstellen einer Patientenverfügung mit einem klugem Assistenten besonders einfach macht. Der Service ist zudem kostenlos und finanziert sich ausschließlich über freiwillige Beiträge zufriedener Nutzer.Bei Patientenverfügung.digital kannst du deine Patientenverfügung außerdem direkt online hinterlegen. Dann bekommst du einen QR-Code, den du auf deine Gesundheitskarte kleben kannst – mit diesem QR-Code können Notärzte deine Patientenverfügung direkt mit dem Smartphone abrufen.
Übrigens: Du kannst deine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Vor allem bei jungen Menschen ändern sich mit der Zeit Ansichten – oder es gibt neue medizinische Behandlungsmethoden.
2. Die Vorsorgevollmacht
Fast genauso wichtig wie eine Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht. Mit diesem Dokument bestimmst du eine Vertrauensperson, die bei Geschäftsunfähigkeit verschiedene Angelegenheiten übernehmen kann. Geschäftsunfähigkeit bedeutet, dass du nicht mehr zur freien Willensbestimmung fähig bist (zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall).Dein Bevollmächtigter kann dich zum Beispiel in folgenden Bereichen vertreten:
Vorsorgevollmacht kannst du genau festlegen, in welchen Angelegenheiten dich deine Vertrauensperson vertreten darf. Je mehr Bereiche du dort auswählst, desto umfassender die Absicherung!
Woher bekommst du eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kannst du ebenfalls bei Patientenverfügung.digital kostenlos erstellen. Anders als die Patientenverfügung ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht jedoch weniger kompliziert und kann notfalls auch komplett formlos geschehen. Wie die Patientenverfügung kannst du auch deine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen!Übrigens: Das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht ist ab dem 18. Lebensjahr sinnvoll – denn ab der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern. Ohne Vorsorgevollmacht überlässt du deine Vertretung dann in vielen Fällen einem gesetzlichen Betreuer.