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Aber ist das eigentlich legal? Schließlich hört man Hochschulen immer wieder, den Kampf gegen das Ghostwriting ansagen. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Legalität von wissenschaftlichem Ghostwriting. Ehe die Frage untersucht wird, ob die Dienstleitung gesetzmäßig ist, wird die Arbeit eines Ghostwriters genauer definiert. Zudem werden einige Gründe aufgezeigt, warum immer mehr Studierende die Hilfe von einem fremden Autor in Anspruch nehmen, wenn es darum geht, eine Masterarbeit, eine Doktorarbeit o.Ä. zu schreiben.
Ghostwriting – was ist das und was kostet es?
Der Begriff Ghostwriter lässt sich wortwörtlich als Geisterschreiber übersetzen. Ein Autor, der im Namen einer anderen Person einen Text verfasst, wird im Deutschen allerdings viel mehr als Auftragsschreiber bezeichnet. Ein solcher kann über eine Agentur gebucht und mit dem Verfassen einer akademischen Abschlussarbeit o.Ä. beauftragt werden. Diese Dienstleistung ist aber nicht günstig, geschweige denn kostenlos: Die vermeintlichen Experten und Berater nehmen für ihren Service mehrere Hundert bis Tausende Euro. Wer sein literarisches Werk nicht selbst verfassen möchte/kann, muss also tief in die Tasche greifen! Die Crux dabei ist, dass die Bezeichnung Ghostwriter kein geschützter Begriff ist und somit keine Qualifikation voraussetzt. Im Prinzip kann sich also jeder als Ghostwriter betiteln – nicht gerade ein Merkmal, das die Qualität der bearbeiteten Aufträge sichert!
Warum Ghostwriting?
Die Gründe, einen Ghostwriter mit der eigenen Seminararbeit oder Masterarbeit zu beauftragen sind genauso vielfältig wie individuell. So fühlen sich viele Studierende durch das wissenschaftliche Schreiben überfordert oder es herrschen zeitliche Engpässe, da sich Studium und Beruf kaum unter einen Hut bringen lassen. Unabhängig von den individuellen Voraussetzungen kommt allerdings früher oder später die Frage auf, ob die Beauftragung eines Ghostwriters eigentlich legal ist…
Auftragsschreiben - rechtskonform oder rechtswidrig?
Die obige Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, da es sich beim Ghostwriting um eine sogenannte Grauzone handelt. Diese Tatsache wird durch ein Grundsatzurteil des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2009 verdeutlicht: In einem Prozess stellte das Oberlandesgericht fest, dass ein Auftraggeber durchaus einen Vertrag mit einem Ghostwriter bzw. einer Agentur eingehen darf. Der Ghostwriter darf im Rahmen dieser Vereinbarung Essays, Hausarbeiten und sämtliche weitere Arten von Text zur Verfügung stellen. Der Auftragsschreiber selbst handelt also nicht gesetzeswidrig! Das Problem des wissenschaftlichen Ghostwritings mit der Legalität tritt demnach erst dann auf, wenn der Auftraggeber die vom Ghostwriter verfasste Arbeit als Prüfungsleistung bei seinem Fachbereich einreicht. Hiermit unternimmt man einen bewussten Täuschungsversuch! Und da man mit der eidesstattlichen Erklärung unterstreicht, dass es sich bei der vorgelegten Arbeit um das geistige Eigentum handelt, macht man sich sogar der schriftlichen Lüge strafbar (§ 267 StGB, Urkundenfälschung).
- In ähnlicher Weise wie oben beschrieben argumentieren auch die Ghostwriting-Agenturen. Da sie es nicht sind, die die eidessstattliche Erklärung unterschreiben, sondern der/die Studierende o.Ä., macht sich Letztere/r strafbar, wenn er/sie die wissenschaftliche Arbeit nicht “wie vorgesehen“ nur als Mustervorlage verwendet.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung!
Es bleibt festzuhalten, dass es in der Hand des Auftraggebers liegt, ob er sich durch die Inanspruchnahme einer entsprechenden Dienstleistung strafbar macht oder nicht. Nutzt der- oder diejenige den von einer Agentur zur Verfügung gestellten Text lediglich als “ideenförderndes Angebot“, hat er bzw. sie nichts zu befürchten. Reicht man die Vorlage hingegen als eigenständig verfasste Thesis bei der Universität ein, drohen ernsthafte Konsequenzen – bis hin zu einer Exmatrikulation und einem Strafverfahren.
Ein Ghostwriter kann den Schreiber unterstützen
Auch, wenn man den von einem Ghostwriter verfassten Text nicht einreichen darf, kann man die Dienstleistung beim eigenständigen Verfassen der Bachelorarbeit durchaus in Anspruch nehmen. Soll heißen: Wer beim Schreiben auf professionelle Hilfe angewiesen ist, kann eine Agentur beispielsweise mit dem Lektorat und der Korrektur des eigenen Textes beauftragen. Auch einzelne Dienstleistungen, wie Hinweise zur Literaturrecherche und zur Struktur/Gliederung der Arbeit sowie die Unterstützung bei der Planung der Inhalte als auch ein akademisches Coaching sind durchaus denkbar.
- Merke: Die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter ist nur dann strafbar, wenn dieser mit einer Schreibtätigkeit beauftragt wird und der im Rahmen dieses Auftrags verfasste Text als Prüfungsleistung eingereicht wird.
Legalität von Ghostwriting - Zusammenfassung
- Ghostwriting gab es bereits in der Antike.
- Viele Politiker und andere Menschen des öffentlichen Lebens lassen sich ihre Reden etc. von Ghostwritern schreiben.
- Es gibt zahlreiche Gründe, warum Studierende mit dem Gedanken spielen, die Hilfe eines Ghostwriters in Anspruch zu nehmen (Stress, Überforderung, …).
- Ein Ghostwriter macht sich durch das Verfassen eines wissenschaftlichen Textes nicht strafbar.
- Wird diese Vorlage vom Studierenden als Prüfungsleistung eingereicht, begeht dieser sehr wohl einen Täuschungsversuch.
- Es muss mit rechtlichen Konsequenzen (Exmatrikulation, Strafverfahren, …) gerechnet werden.
- Die Hilfe eines Ghostwriters kann in Anspruch genommen werden, um die eigene Arbeit hinsichtlich ihres Aufbaus, ihrer Grammatik und weiteren Aspekten (z.B. Zitate, Quellen und Fußnoten) überprüfen zu lassen.
- Abschließender Hinweis: Eine von einem Ghostwriter verfasste Bachelorarbeit o.Ä. kann auch eine kreative Möglichkeit sein, um Ideen für das eigene wissenschaftliche Werk zu sammeln. Aufgrund der hohen Preise, die die Agenturen für diese Leistung verlangen, sollte man allerdings davon absehen, einen entsprechenden Text zu “bestellen“. Beispielexemplare und andere Informationen lassen sich auch an anderen Stellen und vor allem kostengünstiger finden!