Wartesemester – Definition, Zulassungsbeschränkung & Berechnung


Ein junges Mann, der an einem Bahnhof vor Reisen arbeitet.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wartesemester – Definition, Zulassungsbeschränkung & Berechnung
  2. Was genau ist ein Wartesemester?
  3. Was zählt als Wartesemester?
  4. Wie du ein Wartesemester bekommst
  5. Dauer der Wartezeit
  6. Wartesemester berechnen
  7. Mögliche Studienfächern
  8. Alternativen zum Wartesemester
Du hast du dein Abitur in der Tasche und der Beginn deines Studiums nach Wunsch steht bevor. Doch du erhältst vorerst keinen Studienplatz in deinem Fach und wirst zum ersten Mal mit dem Begriff „Wartesemester“ konfrontiert. Du musst eine Wartezeit überbrücken, bis man dir die Zulassung für deinen erwünschten Studiengang erteilt. 
 


Was genau ist ein Wartesemester?

Generell beschreibt ein „Wartesemester“ die Semester, an denen du nach deinem Abitur oder nach dem Erwerb der allgemeinen, berufsvorbereitenden oder fachgebundenen Hochschulreife nicht an einer Hochschule innerhalb Deutschlands eingeschrieben bist. Jedes halbe Jahr, also jedes Semester, nach deinem Abitur wird angerechnet, bis maximal 16 Semester. 

Nicht mitgerechnet wird das Halbjahr, indem du deine Hochschulreife erworben hast. Um deine Wartezeit anrechnen zu lassen, darfst du innerhalb dieser Zeit nicht an einer deutschen Hochschule ein anderes Fach studieren. 


Was zählt als Wartesemester?

Möglich wäre der Einstieg ins Studium einer Berufsakademie oder ein Auslandsstudium. Allerdings ist zu empfehlen, dir vorab von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) schriftlich versichern zu lassen, dass deine Studienzeit an der Akademie oder im Ausland tatsächlich als Wartezeit angerechnet wird. Unter anderem wird anerkannt: 
  • Praktika 
  • Ausbildung 
  • Jobben, um das anstehende Studium zu finanzieren. 
  • Freiwilliges Engagement wie ehrenamtliche Gemeindearbeit oder freiwillige Mitarbeit in gemeinnützigen Projekten. 
  • Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder - Ökologisches Jahr (FÖJ) 
  • Bundesfreiwilligendienst 


Wie du ein Wartesemester bekommst

In der Regel regulieren Wartesemester den Ansturm der Bewerber auf Studiengänge mit eingeschränkter Anzahl der Studienplätze. Es wird als Instrument für zulassungsbeschränkte Studiengänge an den Unis in Deutschland eingesetzt, wobei zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden ist: 
  1. Bundesweite Zulassungsbeschränkung 
Studienfächer wie zum Beispiel Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin sind sehr beliebt, so dass es bundesweit mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Demnach existiert für alle Unis in Deutschland für diese Fächer eine Zulassungsbeschränkung, den sogenannten Numerus Clausus (NC). Die Vergabe entsprechender Studienplätze erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals Zentralvergabestelle für Studienplätze (ZVS)). 
 
  1. Örtliche Zulassungsbeschränkung
Es kann auch der Fall eintreten, dass bestimmte Hochschulen sehr beliebte Studienfächer anbieten, aber leider nicht über eine ausreichende Kapazität gemäß der Nachfrage verfügen. Als Konsequenz belegen diese Hochschulen diese Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung. Man spricht von einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang, der allerdings an einer anderen Hochschule frei zugänglich sein kann. 


Dauer der Wartezeit

Deine gesamten Aktivitäten zählen automatisch als Wartesemester. Allerdings kann man dir ein zwischenzeitliches Studium, eine sogenannte Parkstudienzeit, in einem anderen Fach an einer deutschen Hochschule nicht berechnen. 

Falls du dennoch ein anderes Studium beginnen möchtest, kannst du in jedem Fall die bisher gesammelten Wartesemester angerechnet bekommen. Als Wartesemester voll anrechenbar sind hingegen ein Studium an einer Berufsakademie oder im Ausland. 

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dir von der Stiftung für Hochschulzulassung eine schriftliche Bescheinigung ausstellen lassen, dass deine Zeit an der Akademie oder an der Uni im Ausland tatsächlich als Wartesemester akzeptiert und angerechnet wird. 


Wartesemester berechnen

Du musst nicht wissen, wie viele Wartesemester bereits hinter dir liegen. Bei deiner Bewerbung um einen Studienplatz wird man sie auf der Grundlage deines Abiturdatums automatisch zählen. Generell gilt die Faustregel, dass ein langes Warten, also das Sammeln von Wartesemestern, die Chancen auf deinen Wunsch-Studienplatz erhöht. 

Ein anderes Thema ist der Ausschluss von Wartesemestern, wenn du zuvor bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Dabei ist es unerheblich, ob du dich schon zu einem früheren Zeitpunkt mal für den betreffenden Studiengang beworben hast. 


Mögliche Studienfächern

Laut der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks in Berlin aus dem Jahr 2009, beginnen nur etwas mehr als 30 Prozent der Bewerber innerhalb der ersten drei Monate nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein Studium. Das bedeutet, dass circa zwei Drittel der Bewerber nicht ihren Wunsch-Studienplatz erhalten haben, sich neu bewerben und zwischen Abitur und Studienbeginn einen längeren Zeitraum überbrücken müssen. 

Man kann das in dieser Weise interpretieren, dass die Zahl der Studierenden stetig steigt und die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen mittlerweile mit einem örtlichen NC belegt sind. Studienplätze für ein Medizinstudium, beziehungsweise für andere medizinische Unterkategorien, erfordern neben einer guten Abiturnote auch Glück bei der zentralen Vergabe in Deutschland durch die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS): 
  • Humanmedizin 
  • Zahnmedizin 
  • Veterinärmedizin 
  • Pharmazie 


Alternativen zum Wartesemester

  • Auslandsstudium 
Wie bereits erwähnt, kannst du ein Auslandsstudium absolvieren. Es stellt eine Alternative für dich dar, falls du nach dem Abi keine Zeit verlieren möchtest. Das bietet natürlich auch den Vorteil, dass du auf mittlerweile gern gesehene Auslandserfahrungen verweisen kannst. 
  • alternatives Studium 
Möglicherweise kannst du sogar zulassungsfrei studieren. Wenn du den örtlichen NC nicht bieten kannst, kannst du dich an einer anderen Uni bewerben und Glück haben. Wäre vielleicht ein anderer Studiengang interessant? 
  • Studienplatzklage 
Du kannst auf dein Grundrecht auf Bildung in Deutschland pochen und Wartesemester nicht akzeptieren. Mit einem Anwalt an deiner Seite kannst du deinen Platz auch einklagen, aber wäge Chancen und Risiken genau ab. 
  • Studienplatztausch 
Wenn die SfH nicht deinen Wunsch-Studienplatz an dich vergeben hat, kannst du deinen Platz zum Tausch anbieten. Informiere dich über entsprechende Kriterien und optimale Online-Adressen für einen Studienplatztausch. 
  • private Hochschule 
Um Wartezeiten zu vermeiden, kannst du dich an einer privaten Hochschule bewerben. Bringe vorab in Erfahrung, worin sich staatliche und private Hochschulen unterscheiden und ob sie sich für dich lohnen.