BAföG: Die 5 wichtigsten Voraussetzungen im Überblick


das Konzept der Bundesstudentenzahlung
Inhaltsverzeichnis
  1. BAföG: Die 5 wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
  2. Wer bekommt überhaupt BAföG?
  3. Mit wie viel BAföG kann man rechnen?
  4. Typische BAföG Voraussetzungen
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Alter
  7. Einkommen und Vermögen
  8. Gilt das Einkommen der Eltern als BAföG Voraussetzung?
  9. Was ist beim ersten BAföG Antrag wichtig?
  10. Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  11. Fazit

Wer eine Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule beginnen möchte, hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Zuschüsse in Form von BAföG. Doch wer wird überhaupt gefördert?

 

Wer bekommt überhaupt BAföG?

Ob ein Anspruch auf BAföG besteht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen etwa die Staatsangehörigkeit bzw. der Aufenthaltsrechtliche Status, das Alter bei Erstbeantragung, die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie das Einkommen und Vermögen. Das jeweils zuständige BAföG Amt entscheidet auf Grundlage des Antrags über den Anspruch bzw. die Höhe der Förderung.
 

Mit wie viel BAföG kann man rechnen?

Die genaue Höhe des BAföG ist zunächst einmal ungewiss. Nur die allerwenigsten haben Anspruch auf den Höchstsatz, der (Stand 2020) 853 Euro monatlich beträgt. Für die Höhe ausschlaggebend sind dabei eine Reihe von Faktoren, neben dem eigenen Einkommen und Vermögen beispielsweise auch das der Eltern, der aktuellen Wohnsituation, Art der Krankenversicherung oder auch ob der Antragsteller Kinder hat. Um einen groben Überblick über die Wahrscheinliche Höhe des BAföG zu erhalten, lohnt es sich, einen BAföG-Rechner zu nutzen.
 

Typische BAföG Voraussetzungen

Ob, und wie viel finanzielle Unterstützung Studenten oder Schüler erhalten, ist gesetzlich genau geregelt. Zu den typischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, zählen unter anderem folgende Aspekte:
 

Staatsangehörigkeit

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben, haben einen grundsätzlichen Anspruch auf BAföG. Aber auch EU-Bürger oder Ausländer, die in Deutschland leben können unter gewissen Voraussetzungen BAföG erhalten. Förderberechtigt sind dabei prinzipiell alle, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, haben keinen Anspruch auf BAföG, da die Bleibeperspektive nicht abschließend geklärt ist.
 

Alter

Förderberechtigt sind Studenten und Schüler, welche die Ausbildung bzw. das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Für Masterstudiengänge gilt eine Altersgrenze von maximal 35 Jahren. Unter Umständen können hier Ausnahmen geltend gemacht werden, Grundlage für die Altersgrenze ist § 10 BAföG.
 

Einkommen und Vermögen

Weiterhin ist der BAföG-Anspruch abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragsstellers. Bei hohem Einkommen und / oder genug Vermögen entfällt der Anspruch. Als Vermögen gelten prinzipiell folgende Posten:
 
  1. Barvermögen
  2. Bank- und Sparguthaben
  3. Bauspar- und Prämien-Sparguthaben
  4. Riesterrente
  5. Kraftfahrzeuge
  6. wertvolle Gegenstände
  7. Immobilien, Grundstücke Mieteigentumsanteile
  8. Wertpapiere, Lebensversicherungen
  9. Geschäftsanteile
  10. Forderungen gegenüber Dritten
Die Angaben zu diesen Vermögenswerten müssen vollständig und gewissenhaft erfolgen, unter Umständen, (etwa bei Forderungen gegenüber Dritten) müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
 

Gilt das Einkommen der Eltern als BAföG Voraussetzung?

Prinzipiell ist das BAföG als Förderung für Studenten gedacht, welche sich ein Studium aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Im Rahmen der Bewilligung wird daher berücksichtigt, ob die Eltern in der Lage sind ihr Kind bei Ausbildung oder Studium finanziell zu unterstützen. Prinzipiell bemisst sich die Höhe der BAföG-Förderung am Einkommen der Eltern.

Aus diesem Grund müssen im Rahmen des BAföG-Antrags entsprechende Angaben gemacht werden. Entscheidend ist dabei jedoch nicht das aktuelle Einkommen der Eltern, sondern das Einkommen zwei Jahre vor dem jeweiligen Bewilligungszeitraum. Sofern das Einkommen in den letzten zwei Jahren niedriger geworden ist, lässt sich dies durch einen Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) berücksichtigen. Etwaige Unterhaltszahlungen, welche die Eltern an das Kind zahlen, ist für den BAföG-Antrag nicht relevant. Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang das elternunabhängige BAföG dar, welches jedoch nur in Ausnahmefällen gewährt wird, etwa wenn man ein Studium nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit beginnt oder die allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat.
 

Was ist beim ersten BAföG Antrag wichtig?

Der erste BAföG-Antrag ist der wichtigste. Damit dieser auch möglichst schnell bearbeitet werden kann und das Geld, sofern man anspruchsberechtigt ist, auch zügig zur Verfügung gestellt wird, ist es zunächst einmal wichtig, den Antrag vollständig einzureichen. Dazu zählen generell folgende Formulare:

  1. Antrag des Studenten (Formblatt 1)
  2. Schulischer und beruflicher Werdegang (Anlage A zum Formblatt 1)
  3. Gültige Immatrikulationsbescheinigung (Formblatt 2)
  4. Meldebescheinigung am Studienort oder Kopie des Mietvertrags
  5. Erklärung zum maßgeblichen Einkommen der Eltern und / oder des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners (Formblatt 3)
  6. Ggf. Ausbildungsnachweise für Geschwister, insbesondere Ausbildungsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen
Ausländische Studenten müssen zudem eine vollständige Kopie des Aufenthaltstitels vorlegen. Unter Umständen muss zudem das Formblatt 4 eingereicht werden. Erhältlich sind die notwendigen Formulare in der Formblattauslage des Studentenwerks, alternativ sind sie auch im Internet unter bafög.de abrufbar.

Wenn falsche Angaben im BAföG-Antrag gemacht werden, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist dazu da, finanzielle Unterstützung für Studierende bereitzustellen, die diese benötigen, um ihr Studium zu finanzieren. Wenn jedoch falsche Angaben gemacht werden, kann dies als BAföG-Betrug angesehen werden.

Folgen können sein:

  1. Rückzahlung der erhaltenen Leistungen: Wenn falsche Angaben gemacht wurden und die Person dadurch mehr BAföG erhalten hat als berechtigt, kann sie dazu verpflichtet sein, das zu viel erhaltene Geld zurückzuzahlen.
  2. Strafrechtliche Konsequenzen: In einigen Fällen können falsche Angaben als Betrug betrachtet werden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann, einschließlich Geldstrafen oder sogar Haftstrafen.
  3. Ausschluss von weiterer Förderung: Personen, die betrügerische Angaben machen, können von weiterer staatlicher Unterstützung, einschließlich BAföG, ausgeschlossen werden.
  4. Verlust von Studienplatz oder Abschluss: In einigen Fällen können betrügerische Handlungen zum Verlust des Studienplatzes oder des bereits erworbenen Abschlusses führen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit Prüfungsleistungen stehen.
Es ist wichtig, ehrliche und genaue Angaben im BAföG-Antrag zu machen, um sowohl rechtliche Konsequenzen als auch persönliche Probleme zu vermeiden. Wenn Unsicherheiten bezüglich der Angaben bestehen, ist es ratsam, sich an die entsprechenden Behörden oder an eine Beratungsstelle zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.
 

Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?

Es hängt immer von der Art der Förderung ab, wie viel BAföG zurückgezahlt werden muss. Schüler beispielsweise erhalten die BAföG-Förderung als Vollzuschuss und müssen sich über eine Rückzahlung keine Gedanken machen. Studenten hingegen müssen in der Regel die Hälfte des Gesamtförderbetrags zurückbezahlen. Zusätzlich bezuschusste Kinderbetreuungszuschläge oder Auslandsstudiengebühren hingegen sind von dieser Rückzahlung ausgenommen.

Der Betrag muss allerdings weder sofort, noch in einem Mal zurückgezahlt werden, eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung / des Studiums und kann in kleinen Raten über maximal 20 Jahre abbezahlt werden. Sofern die Verdienstgrenze unter einem Einkommen von derzeit 1.070 Euro liegt, kann die Rückzahlung ausgesetzt werden. Allgemein müssen unabhängig von der Höhe der Gesamtförderung maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden.
 

Fazit

Personen, die eine schulische Ausbildung beginnen oder Studieren wollen, sollten sich frühzeitig informieren, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, um BAföG zu bekommen. Es lohnt sich, BAföG schon vor dem ersten Semester zu beantragen, damit dieser zügig bearbeitet werden kann. Wer keinen Anspruch auf BAföG hat, und dennoch nicht in der Lage ist sein Studium zu finanzieren, kann unter Umständen Alternativen wie Studienkredite, Bildungsfonds oder Stipendien in Anspruch nehmen.